Allgemeines
Seit einigen Jahren versuchen immer wieder Organisationen und Politik die elektrische Zigarette als Arztneimittel einzustufen, was bisher fehlschlug. Nun haben allerdings eine Menge Dampfer Sorgen, dass in der EU ein Verbot für E-Zigaretten durchgesetzt wird.
Hierzu sei anzumerken, dass bereits vom mehreren deutschen Gerichten, sowie dem EuGH (europäischer Gerichtshof), als höchste europäische Instanz, Urteile gefällt worden sind., die Klagen behandeln in denen Liquids als Arztneimittel eingestuft werden sollten. Diese Klagen sind bis dato alle abgewiesen worden. Eine Auflistung von verschiedenen Verfahren findet Ihr z.B. bei
smoke-e.de, oder googled einfach mal.
Der BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) versucht ja anscheinend alles irgendwie als Arztneimittel einstufen zu lassen und ist mit sehr vielen Klagen diesbezüglich schon ins Wasser gefallen. Aufgrund solcher Klagen wurde auch gegen die Bundesrepublik Deutschland, vom EuGH Strafen erlassen.
Neben den Klagen des BfArM, um beispielsweise Knoblauchkapseln, Red Rice Kapseln, Vitamintabletten, oder auch Weihrauchkapseln als Arztneimittel zuzulassen, haben sie sich jetzt zur Aufgabe gemacht, Klagen einzureichen um elektische Zigaretten als Arztneimittel zulassen zu können.
Der EuGH bleibt jedoch bei allen bisherigen Urteilen bei der Defininition der Pharmarichtlinie, diese definiert das Heilmittel als:
Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt .......... um entweder die menschlichen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.
Dies ist bei elektrischen Zigaretten wohl nicht gegeben.
Nikotinhaltige Liquids könnte das schon eher betreffen, den die E-Zigarette als solches ist nur ein technisches Gerät.
Ob diese Richtlinier aber nun auf Tabak, Zigaretten, nikotinhaltige Liquids, oder anderen nikotinhaltigen Produkten anwendbar ist, müssen wiederum Gerichte entscheiden. Was Nikotin angeht wurde vom Bundesverwaltungsgericht eine eindeutige Aussage getroffen. Nikotin kann nur dann ein Heilmittel sein wenn:
.....„die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt“ sind.
Ob irgendwem eine Studie bekannt ist, in der Nikotin eine heilende Wirkung bescheinigt wird?
Alles in allem ist es doch sehr unwahrscheinlich das elektrische Zigaretten, oder auch Liquids als Arztneimittel eingestuft werden.
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