Meine persönliche Meinung ist das es keine rechtliche Grundlage gibt um die elektrischen Zigaretten als Arztneimittel einstufen zu lassen.
Bestandteile von Liquids sind Propylenglykol, Glycerin und Aromen. Propylenglycol und Glycerin sind beides zugelassene Lebensmittelstoffe.
Die Aromen in Liquids sind Lebensmittelaromen, die in sehr vielen Lebensmitteln zur Geschmacksverstärkung anwendung finden.
Ich kann mir nicht vorstellen das es möglich ist alle möglichen Lebensmittel als Arztneimittel einstufen zu lassen die die oben genannten Stoffe enthalten.
Nikotin, das ist der etwas heikle Teil am Liquid, aber auch hier muß man klar sagen das Nikotin keine heilende Wirkung hat, oder es keinerlei Studien über mögliche Heilwirkungen von Nikotin gibt. Ansonsten wären Tabak, Zigarren, Zigaretten etc, nur noch in Apotheken erhältlich.
Gäbe es dann eine Grenzmenge für Nikotin? Wenn nicht wären auch Kartoffeln, Tomaten und weitere natürliche Lebensmitteln nur noch in Apotheken erhältlich.
Nun sind wir schon soweit das Apothekenbesitzer sich nach größeren Geeschäftsräumen umsehen müssten.
Kommen wir mal zu den Dampfgeräten selber: Hier sehe ich beim besten Willen keine heilende Wirkung. Unter welchem Vorwand sollte man die E-Zigaretten/Dampfgeräte als Arztneimittel einstufen?
Ein Akkuträger ist da um Akkus aufzunehmen und Strom abzugeben. Ein Akkuträger ist technisch gesehen nichts anderes als eine Taschenlampe, nur das hier anstatt einer Glühbirne, ein Verdampfer drauf sitzt. Also wenn Akkuträger, als Bestandteil einer E-Zigarette, zum Arztneimittel deklariert werden, dann kaufe ich zukünftig lieber eine Taschenlampe anstatt Aspirin in der Apotheke. Die Taschenlampe ordentlich aufs Knie hauen, dann merkt man keine Kopfschmerzen mehr und das Positive, man lernt gleich die Nebenwirkungen dabei kennen.
Ein Verdampfer ist technisch gesehen nichts weiter als ein gewickelter Heizdraht, der durch Stromzufuhr zum glühen gebracht wird. Ein Verdampfer als fester Bestandteil eine E-Zigarette, nur noch als Arztneimittel in der Apotheke erhältlich, würde bedeuten, das auch elektrische Heizgeräte, Toaster usw. nur noch in Apotheken zu bekommen sind. Naja, bei Toastern ist es ja nicht weiter wild, da Toast ja dann auch nur noch in Apotheken zu erwerben ist.
Ich freue mich schon darauf, wenn man einem Kind klar machen will, das man erst Mal zum Arzt ein Rezept holen muß, wenn es ein paar Gummibärchen, oder Smarties haben möchte.
Unter den genannten Gesichtspunkten fände ich die E-Zigarette als Arztneimittel schon eine scharfe Unverschämtheit und einen Beleg dafür das die Evolution gewaltige Rückschritte in Sachen Intelligenz macht.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung..... wir warten ab und bis dahin dampfen wir fröhlich weiter.........
====================
Zurück zur Kategorie Rechtslage
Zurück zur Startseite